FAQ

Ich habe in einem schranken- und ticketlosen Parkhaus (mit Autopay) geparkt

Die Kennzeichenerkennung an Ein- und Ausfahrt macht das Parken mit Autopay ganz einfach:

  1. Einfahren: Über eine Kamera werden Ihr Kennzeichen und Ihre Einfahrtszeit automatisch erfasst.
  2. Verweilen: Ganz stressfrei, ohne sich Sorgen um ein Parkticket machen zu müssen.
  3. Bezahlen: Durch Eingabe Ihres Kennzeichens
    • Bevor Sie ausfahren an der P-Kasse vor Ort per Giro-/Kredit-Karte oder auch kontaktlos
    • Nach der Ausfahrt innerhalb von 48 h online unter autopay.io
    • Oder Sie registrieren sich über autopay.io mit Ihrem Kennzeichen und einer gültigen Zahlungskarte – so werden die Beträge ganz bequem automatisch abgerechnet.
  1. Ausfahren – Wie bei der Einfahrt wird über eine Kamera automatisch Ihr Kennzeichen erfasst und der Parkvorgang beendet.

Ihr Kennzeichen wird 7 Tage nach Ausfahrt und erfolgreicher Bezahlung gelöscht.

Die Daten, die von Autopay erhoben werden, dienen nur der Ermittlung und Abrechnung der Parkentgelte. Die Kennzeichendaten werden nach Ausfahrt und erfolgreicher Bezahlung innerhalb von 7 Tagen umgehend gelöscht, es sei denn, Sie haben sich bei Autopay mit Ihrem Kennzeichen registriert.

Der Schutz Ihrer Daten liegt uns sehr am Herzen, weshalb wir großen Wert darauf legen, Sie transparent und verständlich zu dem Umgang mit Ihren Daten aufzuklären. Weitere Hinweise und Erklärungen zum Datenschutz im Rahmen von Autopay finden Sie jeweils im Bereich der P-Kassen, der Stellplatzanlagen, auf Autopays Website und unter deren AGBs. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Nach Einfahrt wird vom Betreiber eine sogenannte Karenzzeit zur Verfügung gestellt, innerhalb der Sie kostenfrei wieder ausfahren können. Bei uns liegt diese bei 15 Minuten. Innerhalb dieser Viertelstunde können Sie bei uns entweder kostenlos parken oder auch wieder ausfahren. Sobald die Karenzzeit abgelaufen ist, gelten unsere regulären Preise.

Standorte, die Autopay verwenden, sind über die Beschilderung deutlich gekennzeichnet. Über die Erfassung Ihres Kennzeichens per Kamera werden Sie rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Das ermöglicht Ihnen, sich noch vor der Kennzeichenerfassung gegen Autopay zu entscheiden. Sollten Sie dennoch einfahren, können Sie innerhalb unserer Karenzzeit kostenfrei ausfahren. Die erfassten Kennzeichendaten werden umgehend gelöscht.

Eine Rechnung mit Vertragsstrafe erhalten Sie, wenn Sie Ihre Parkzeit an der Kasse vor Ort nicht bezahlt und auch die Möglichkeit der Nachbezahlung innerhalb von 48 h (online unter autopay.io oder nachträglich an der P-Kasse vor Ort) nicht genutzt haben. Daraufhin müssen wir den Halter des Fahrzeugs über das hinterlegte Kennzeichen ermitteln, um diesen schriftlich zur Zahlung des ausstehenden Betrags aufzufordern. Den mit der Halterermittlung und Bearbeitung verbundenen Aufwand müssen wir daher gemeinsam mit dem angefallenen Parkentgelt in Rechnung stellen.

Bei einmaligem Parken mit einem fremden Auto, empfehlen wir Ihnen an der P-Kasse vor Ort zu bezahlen. So haben Sie die Möglichkeit bei Bedarf einen kurzen Blick auf das Kennzeichen des Autos zu werfen. Wenn Sie sich für die Option entscheiden, innerhalb von 48 h nach Ausfahrt online zu bezahlen, sollten Sie sich versichern, dass Sie das Kennzeichen des Autos noch verfügbar haben. Bei mehrfacher Nutzung von Autopay mit dem selben Auto bietet Ihnen die Registrierung mit automatischer Zahlfunktion den größtmöglichen Komfort. So können Sie ganz einfach das Kennzeichen abspeichern und bequem parken.

Wenn Sie ausgefahren sind, weil Sie in Eile waren, oder es versäumt haben an der P-Kasse vor Ort zu bezahlen, können Sie immer noch ohne Stress innerhalb von 48 h nach der Ausfahrt die Nachbezahlung online unter autopay.io oder auch nachträglich an der P-Kasse vor Ort vornehmen.
Sind allerdings die 48 h ohne Bezahlung vergangen, müssen wir den Halter des Kraftfahrzeugs anhand des hinterlegten Kennzeichens ermitteln, um diesen schriftlich zur Zahlung des ausstehenden Betrags aufzufordern. Den mit der Halterermittlung und Bearbeitung verbundenen Aufwand müssen wir daher gemeinsam mit dem angefallenen Parkentgelt in Rechnung stellen.

Sie haben durch das schranken- und ticketlose Parken mit Autopay verschiedene Bezahlmöglichkeiten über die Eingabe Ihres Kennzeichens, sowohl vor als auch nach der Ausfahrt:

      • Vor der Ausfahrt an der P-Kasse vor Ort per Giro-/Kredit-Karte oder auch kontaktlos
      • Nach der Ausfahrt innerhalb von 48 h online unter autopay.io


Sie können sich auch über autopay.io ein Profil einrichten, in dem Sie Ihr Kennzeichen und eine gültige Zahlungskarte hinterlegen – so können Sie zukünftig ganz bequem automatisch bezahlen.

Um über Autopay dauerparken zu können, müssen Sie sich zunächst unter autopay.io registrieren. Nachdem Sie die Anmietung eines Stellplatzes bei uns vorgenommen haben, erhalten Sie von uns eine digitale Berechtigung, die Sie über die Oberfläche von autopay.io einsehen und nutzen können. Über das System können Sie eigenständig mehrere Fahrzeuge verwalten, mit denen Sie die Berechtigung nutzen. Pro Berechtigung kann ein Fahrzeug gleichzeitig parken. Ob Ihr Wunschparkplatz oder andere Dauerstellplätze zur Verfügung stehen, können Sie einfach unter dem Kontakt anfragen. Nachdem Sie alle Einstellungen zu Ihrer Zufriedenheit konfiguriert haben, können Sie nun einfach bei uns einfahren – Ihr Kennzeichen wird automatisch erfasst, der Rest erfolgt automatisch.

Sollten Sie Fragen oder Anliegen haben, können Sie sich jederzeit vor Ort an uns wenden. Während der Bürozeiten ist stets jemand persönlich verfügbar. Ansonsten kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail an info@syltparker.de oder rufen Sie uns an: +49 (0) 174 – 1708151

Wir helfen Ihnen innerhalb der Bürozeiten gerne weiter.

Allgemeine Fragen

Der ruhende Verkehr wird im öffentlichen Straßenraum als hoheitliche Aufgabe durch die örtlichen Ordnungsämter kontrolliert. Die Gebühr für Falschparken bzw. Nichtzahlen von Parkgebühren ist bundesweit einheitlich auf ein Verwarnungsgeld gemäß dem aktuell gültigen Bußgeldkatalog auf 10 EUR festgelegt. Der Bußgeldkatalog gilt nicht für private Stellplatzanlagen.
Eigentümer von privaten Parkplätzen können jedoch den durch die Nichtzahlung des Parkentgelts entstandenen Schaden geltend machen.
Anders als bei den bundesweiten Ordnungsämtern, entstehen für private Parkanlagen außer bei der Bearbeitung des Verfahrens auch Kosten für die Halteranfrage beim Kraftfahrtbundesamt in Höhe von 5,10 EUR.
Auf privaten kostenpflichtigen Parkierungsanlagen wird auf gut sichtbaren Hinweistafeln und in den ausgehängten Allgemeinen Einstellbedingungen auf das anfallende Parkentgelt, sowie die Vertragsstrafe für das Nichtzahlen in Höhe von mindestens 19 EUR hingewiesen.

Bei Parkhäusern und Parkplätzen mit Kennzeichenerkennung an Ein- und Ausfahrt, wird Ihnen eine Passierzeit eingeräumt, damit Sie nach der Bezahlung an der P-Kasse ausreichend Zeit für die Ausfahrt haben. Ferner steht Ihnen eine solche Passierzeit zur Verfügung, wenn Sie sich nach der Einfahrt entscheiden, direkt wieder auszufahren.

Selbstverständlich. Schildern Sie uns den Sachverhalt und Ihr Anliegen gerne per Mail an info@syltparker.de oder mit Hilfe des Kontaktformulars, um die Bearbeitung zu vereinfachen.
Sie erhalten Mo – Fr spätestens nach 48 h eine Rückmeldung von uns.

Auf der Ihnen zugesandten Rechnung sind die Kontodaten sowie die Vertragsstrafe genannt. Bitte zahlen Sie diese ausschließlich auf das angegebene Konto mit dem genauen Aktenzeichen im Betreff, damit wir die Zahlung eindeutig zuordnen können.

Häufig wird bei Zahlung das falsche oder kein Aktenzeichen angegeben. Dann können wir den Zahlungseingang nicht eindeutig zuordnen und Sie erhalten eine Mahnung. Bitte überprüfen Sie daher bei Ihrer Zahlung die genaue Angabe des Aktenzeichens, um eine Mahnung zu vermeiden.

Die Verjährungsfrist für zivilrechtlichen Forderungen wie Vertragsstrafen bei Parkverstößen beträgt 3 Jahre. In diesem Zeitraum kann der berechtigte Eigentümer die Bezahlung des Parkentgelts sowie die Vertragsstrafe in Form einer Zahlungsaufforderung oder Rechnung einfordern.

Ja, sie haben die Option Dauerparkplätze anzumieten. Dazu müssen Sie sich nur bei uns melden. Wir senden Ihnen dann einen digitalen Berechtigungsschein zu, den sie nach erfolgreicher Registrierung über autopay.io einsehen und verwalten können.

Für weitere Infos sehen Sie auch die Frage „Wie funktioniert das Dauerparken?“.

Wird ein Parkverstoß begangen, dokumentieren wir grundsätzlich das Kennzeichen. Mit dem Kennzeichen können wir über das Kraftfahrzeugbundesamt lediglich den Fahrzeughalter ermittelt, der anschließend die Zahlungsaufforderung/Rechnung über die Vertragsstrafe erhält.

Doch müssen Sie in diesem Fall als Fahrzeughalter tätig werden, obwohl Sie den Parkvorstoß nicht begangen haben? Gemäß BGH-Urteil vom 18. Dezember 2019 – XII ZR 13/19 trifft den Fahrzeughalter eine sekundäre Darlegungslast. Um seine Fahrereigenschaft wirksam zu bestreiten, muss der Fahrzeughalter vortragen, wer als Nutzer des Fahrzeugs im fraglichen Zeitpunkt in Frage kommt. Dabei ist es dem Fahrzeughalter, der unter Beachtung seiner prozessualen Wahrheitspflicht (§ 138 Abs. 1 ZPO) bestreitet, selbst gefahren zu sein, laut BGH in der Regel auch noch mit einem gewissen zeitlichen Abstand (mehrere Wochen) ohne weiteres möglich, die Person zu benennen, die im fraglichen Zeitraum das Fahrzeug genutzt hat. Insofern erbitten wir von Ihnen als Fahrzeughalter die entsprechende Angabe des Fahrers inkl. Kontaktadresse, um die Zahlungsaufforderung entsprechend zustellen zu können.

Aufgrund der Größe unserer Stellplätze können wir Fahrzeugen mit Anhänger leider kein Parken bei uns anbieten.

Die Durchfahrtshöhe in der unteren Ebene des Parkhauses beträgt 2,10 m, im ersten und zweiten Obergeschoss 2,00 m. Zu den Freiflächen beträgt die Durchfahrtshöhe 3,00 m.

Unser Parkhaus befindet sich in optimaler Lage zwischen zwei Bahnhöfen. Von der Haltestelle der Deutschen Bahn AG erreichen Sie Sylt, vom Bahnhof der neg GmbH gibt es Verbindungen nach Föhr, Amrum und zu den Halligen. Gerne können Sie Ihr Auto bei uns abstellen und auch gemütlich mit dem Fahrrad das schöne Sylt und die anderen nordfriesischen Inseln erkunden.

– Mehr über die Bahnverbindungen erfahren –

Im Sinne eines umweltfreundlichen und hygienischen Betriebs ist vor Ort in unserem Parkhaus nur Kartenzahlung möglich. Gerne können Sie auch die anderen Zahlungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen: Als registrierte Kund:innen bezahlen Sie beim Ausfahren ganz automatisch. Alternativ können Sie über autopay.io innerhalb von 48 Stunden online bezahlen. Sollten Sie keine der genannten Zahlungsmethoden gewählt haben, erhalten Sie von uns eine Rechnung, für die allerdings zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird.

Ja, Sie können mit Ihrem Motorrad bei uns parken.

Grundsätzlich können Sie so lange parken, wie Sie wollen. Wenn Sie länger als vier Wochen durchgehend parken möchten, bedarf es jedoch vorab einer Sondervereinbarung. Bitte senden Sie Ihre Anfrage gerne an info@syltparker.de oder sprechen Sie uns vor Ort an.

Beachten Sie dabei unsere Bürozeiten:

Mo. bis Fr.

07:00 bis 12:00 Uhr  und  13:00 bis 16 Uhr

Wochenende & an Feiertagen

Geschlossen

Sie haben auch die Option des Dauerparkens.

Ein Auto mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 45 km/h darf bei uns nur nach vorheriger Anmeldung an info@syltparker.de einfahren und parken.

Die Maximalgeschwindigkeit auf unserem Parkgelände beträgt jedoch 10 km/h.

Grundsätzlich gibt es keinen rechtlichen Anspruch auf einen Stellplatz. Frei verfügbare Parkplätze dürfen von allen benutzt werden.

Achten Sie nur auf die speziell gekennzeichneten Parkplätze: Ohne entsprechende Parkausweise dürfen Sie nicht auf den sieben für Dauerparker gekennzeichneten Plätzen und den fünf Behindertenstellplätzen parken.

Leider können wir nicht ganzjährig die vergünstigten Stellplätze im Economy Bereich anbieten. Beachten Sie, dass es in dieser Parkzone keinen Winterdienst gibt und der Bereich daher im Winter sowie ggf. bei Dauerregen abgesperrt wird.

Sie können hier unsere Preisübersicht mit den Tarifen für die unterschiedlichen Parkzonen einsehen.

Als Parkhausbetreiber haften wir nicht für mögliche Entwendung, Abhandenkommen oder Beschädigung Ihres Fahrzeuges durch Dritte. Achten Sie darauf, Ihre persönlichen Gegenstände mitzunehmen und Ihr Fahrzeug stets abzuschließen.

– Mehr zu Einstellbedingungen –

Ja, es gibt fünf Behindertenstellplätze: Im vorderen Bereich der unteren Ebene im Parkhaus befinden sich zwei und im hinteren Bereich drei extra große Stellplätze.

Leider gibt es bei uns keinen Aufzug. Unser Parkhaus hatte anfangs nur ein Geschoss und wurde 2016 aufgestockt. Die Konstruktion gab das Einbauen eines Aufzuges leider nicht her. Das Gebäude hätte vollständig abgebaut werden müssen.

Im Erdgeschoss des Parkhauses gibt es jedoch 105 barrierefreie Stellplätze. Weitere 59 befinden sich auf der gepflasterten Freifläche. Weitere ebenerdige Stellplätze finden Sie im Economy-Bereich.

Sollten Sie mit Gepäck anreisen, gibt es ausreichend Parkmöglichkeiten, für die Sie nicht in die oberen Geschosse fahren müssen.

Sollten Sie Fragen oder Anliegen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@syltparker.de

Wir helfen Ihnen gerne zeitnah weiter.